AGB-Jahrestreffen und zugehöriger Teilebörse
der ALT-OPEL Interessengemeinschaft von 1972 e.V.
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Die AGB regeln, die Anmeldung und die Durchführung des Jahrestreffen, sowie die Teilnahme am Jahrestreffen und der Teilebörse der ALT-OPEL Interessengemeinschaft von 1972 e.V. – nachfolgend Veranstalter genannt.
Mit der Anmeldung und der Zahlung des Nenngeldes werden die nachfolgenden AGB von allen Personen, die auf der Anmeldung genannt sind und beim Jahrestreffen teilnehmen, vollumfänglich anerkannt.
- Teilnehmer und Fahrzeuge
- Teilnahmeberechtigt sind die Personen, deren Nenngeld innerhalb der gültigen Zahlungsfristen beim Veranstalter eingegangen ist oder vor Ort an der Tageskasse – freie Kapazitäten vorausgesetzt – beglichen wurde.
- Teilnahmeberechtigt sind Fahrzeuge der Marke Opel oder bauartverwandter Fabrikate.
- Das Autoschild (Opel-Ei) des jeweiligen Jahrestreffen ist gut sichtbar anzubringen oder mit sich zu führen.
- Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
- Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und dem Gelände der Teilebörse gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung des Gastgeberlands.
- Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und dem Gelände der Teilebörse ist die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
- Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten.
- Teilebörse
- Gegenstand der Teilebörse
- Auf der Teile- und Tauschbörse dürfen nur KFZ-Ersatzteile, KFZ-Zubehör, Opel-Produkte, sonstige Produkte rund um Kraftfahrzeuge, historisches Kulturgut und zeitgenössische Accessoires bzw. Nostalgie-Artikel angeboten werden.
- Nicht angeboten werden dürfen: gefälschte Waren und Plagiate, funktionsfähige Waffen und Munition, Medikamente und Heilmittel, Gefahrgut, Raubkopien und illegale Software, lebende Tiere, NS-Embleme und pornografische Produkte sowie Speisen und Getränke.
- Teilnahmebedingungen
- Die Verkäufer müssen volljährig sein und das Nenngeld für die Teilebörse vorab per Überweisung beim Veranstalter oder vor Ort – freie Kapazitäten vorausgesetzt – beglichen haben.
- Verkäufer auf der Teilebörse erhalten bei Vorabüberweisung einen QR-Code (Erklärung zur Handhabung des QR sind unter Punkt 5 zu finden.) als Ticket und Zufahrtserlaubnis auf das Gelände der Teilbörse. Erfolgt der Kauf eine Teilebörse-Tickets an der Tageskasse, erhalten sie vor Ort eine Teilnahmeberechtigung. Diese kann sich abhängig vom jeweiligen Jahrestreffen unterscheiden.
- Auf- und Abbau
- Der Veranstalter übernimmt die Zuteilung der Stellplätze.
- Das Gelände der Teilebörse darf ab 2 Stunden vor Beginn der Teilnehmerbörse Zwecks Aufbau der Verkaufsstände und Präsentation der Waren befahren werden. Die letzte Auffahrmöglichkeit auf das Gelände der Teilebörse ist eine halbe Stunde vor Beginn der Teilebörse.
Das Datum und die Zeit der Teilebörse sind auf der Informationsseite des jeweiligen Jahrestreffen zu finden. - Der Abbau muss zügig innerhalb von max. 2 Stunden nach Ende der Teilbörse erfolgen.
- Strom- oder Wasseranschlüsse können nicht zugesagt werden und richten sich nach den Gegebenheiten vor Ort.
- Standeinrichtung
- Die Verkaufsstände dürfen direkt vor oder neben dem Fahrzeug (je nach Standplatz, Standplatzgröße und den örtlichen Gegebenheiten) aufgebaut werden.
- Die Verkaufsstände inkl. der Verkaufstische, Waren, Transportbehältnisse der Waren müssen so aufgestellt werden, dass sie das Veranstaltungsgelände nicht beschädigen. Sie dürfen keine Gefahr für die Teilnehmer (Händler und Besucher der Teilebörse, Besucher des Jahrestreffens), Fahrzeuge und Einrichtungen auf dem gesamten Gelände des Jahrestreffens sowie der Teilebörse darstellen.
- Verhalten während der Veranstaltung
- Die Verwendung von Tontechnik ist genehmigungspflichtig und im Vorfeld mit dem Veranstalter abzuklären.
- Das Befahren des Geländes der Teilebörse ist aus Sicherheitsgründen während der Veranstaltung nicht gestattet. Für Ausnahmen sind die Ordner zu kontaktieren.
- Rückerstattung
- Ein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes der Teilebörse besteht nur dann, wenn die Veranstaltung im Vorfeld durch den Veranstalter abgesagt wird.
- Gegenstand der Teilebörse
- Rückerstattung
- Hunde sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände – Dazu zählt auch der Campingplatz, wenn er vom Veranstalter zum Jahrestreffen angeboten wird. – an der Leine zu führen. Die einzige Ausnahme sind Assistenzhunde, wenn sie zur Ausübung ihrer Pflicht ohne Leine laufen müssen.
Verunreinigungen durch den eigenen Hund sind sofort zu beseitigen. - Lagerfeuer sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände – Dazu zählt auch der Campingplatz, wenn er vom Veranstalter zum Jahrestreffen angeboten wird. – nicht gestattet.
- Gibt es für Einrichtungen und / oder das Veranstaltungsgelände eine dafür geltende Hausordnung des Besitzers behalten diese ihre Gültigkeit. Diese Hausordnung ist zu beachten und einzuhalten.
- Hunde sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände – Dazu zählt auch der Campingplatz, wenn er vom Veranstalter zum Jahrestreffen angeboten wird. – an der Leine zu führen. Die einzige Ausnahme sind Assistenzhunde, wenn sie zur Ausübung ihrer Pflicht ohne Leine laufen müssen.
- Tickets per QR-Code
- Alle Teilnehmer des Jahrestreffen und Händler der Teilebörse, die sich vorab über das Onlineformular anmelden und Ihr Nenngeld bezahlt haben, erhalten 2-4 Wochen vor Beginn des Jahrestreffens einen QR-Code zugesandt.
- Dieser berechtigt am Anreisetag zur Auffahrt auf des Veranstaltungsgelände. (Wie die Zufahrtsberechtigung während der Dauer des Jahrestreffens geregelt sein wird, richtet sich nach den örtlichen Begebenheiten und wird bei der Anmeldung vor Ort bekannt gegeben).
- Weiterhin enthält dieser QR-Code die Daten der Anmeldung die am Anmeldeschalter vor Ort für den Check-In benötigt wird.
- Aus diesem Grund ist der QR-Code entweder auf einem entsprechenden Gerät (Mobiltelefon oder Tablett) oder als Ausdruck mit sich zu führen.
- Datenschutzbestimmungen
- Für das Jahrestreffen gelten die Datenschutzbestimmungen der ALT-OPEL IG, die sie auf der Seite der Datenschutzbestimmungen unter dem Punkt Datenschutz bei Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen finden.