Termine | Jahrestreffen | Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss
Mit der Zahlung des Teilnahmebetrages an die ALT-OPEL IG e.V. werden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen vollumfänglich anerkannt. Wer das nicht will, möge nicht zahlen und von einer Teilnahme absehen. Mit der Zahlung erklärt der Anmelder auch, im Namen und mit Vollmacht seiner Begleitpersonen auch für diese die Teilnahmebedingungen vollumfänglich zu akzeptieren. Verbindlich angemeldet ist nur, wessen Teilnehmerbeitrag innerhalb der jeweils gültigen Zahlungsfristen beim Alt-Opel IG e.V. bzw. dem örtlichen Veranstalter eingegangen und gutgeschrieben ist.
Teilnahmeberechtigt sind alle Young- und Oldtimer- Fahrzeuge der Marke Opel oder bauartverwandter Fabrikate. Der Veranstalter kann Ausnahmen zulassen, wenn z.B. ein Teilnehmer aufgrund Nichteinsatzfähigkeit des „Opel“ mit einem anderen Fahrzeug anreisen muss.
Das jeweils gültige Anmeldeschild muss gut sichtbar angebracht oder mitgeführt werden.
Während der Veranstaltung gelten auf dem Veranstaltungsgelände die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Auf dem Veranstaltungsgelände ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung:
Die ALT-OPEL IG e.V. kann jeden Teilnehmer bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen ausschließen – ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Die ALT-OPEL IG e.V. als Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausschreibung zu ändern. Der Veranstalter kann aufgrund von höherer Gewalt, Sicherheitsgründen oder behördlichen Anordnungen Änderungen an der Ausschreibung vornehmen oder die Veranstaltung oder einzelne Teile davon absagen, falls dies durch außerordentliche Umstände erforderlich ist. Dabei über nimmt der Veranstalter keine Schadenersatzpflichten, es sei denn, es lag Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Der Veranstalter haftet nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsausschluss vereinbart ist.
Bei Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes oder sonstiger Schadensersatzanspruch. Startgeld ist Reugeld und wird bei Nicht-Teilnahme nicht erstattet.
Hunde sind auf dem Veranstaltungsgelände einschließlich des Campingplatzes (falls vorhanden) an der Leine zu führen, Ausnahme Assistenzhunde. Durch Hunde verursachte Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen.
Lagerfeuer sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Auf den Veranstaltungsplätzen und in den für das Treffen genutzten Räumen gelten die jeweiligen Hausordnungen. Diese sind zu beachten.
Die Teile- und Tauschbörse findet ausschließlich am Samstag statt. An den Tagen zuvor ist das Anbieten von Ersatzteilen oder anderen Artikeln nicht gestattet. Bei Nichtbeachten kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Händler müssen bei der Anmeldung die gewünschte Platzgröße angeben. Die ALT-OPEL IG e.V. behält sich das Recht vor, die Platzgröße den Gegebenheiten anzupassen. Vor Ort erhält der Händler einen Zufahrtsausweis. Werden Händler ohne Zufahrtsausweise angetroffen oder nehmen sie mehr Platz ein als angemeldet bzw. genehmigt, kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass alle übermittelten Daten zum Zwecke der Durchführung des ALT-OPEL Jahrestreffens gespeichert bzw. verarbeitet werden dürfen.
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung verwendet.
Während der Veranstaltung werden Bild-, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die ALT-OPEL IG e.V. diese Aufnahmen geringfügig nachbearbeiten, veröffentlichen und an Dritte weitergeben darf. Die Teilnehmer bestätigen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Aufnahmen werden für folgende Zwecke genutzt:
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer) sowie die Fahrzeug-Eigentümer oder Halter nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen der ALT-OPEL IG e.V. teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Mit der Abgabe der Anmeldung erklären die Teilnehmer den Verzicht auf sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit den Veranstaltungen der ALT-OPEL IG e.V. gegenüber:
Sie verzichten auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungshilfen des enthafteten Personenkreises berühren und soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
Der Haftungsausschluss wird mit der Teilnahme oder der Abgabe der Anmeldung an die ALT-OPEL IG e.V. oder den von ihr beauftragten Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus dem jeweiligen Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschluss-Klausel unberührt. Es gilt soweit möglich, deutsches Recht, auch bei Veranstaltungen im Ausland, insb. bei Streit zwischen deutschen Beteiligten. Gerichtsstand ist Grevenbroich.
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