Teile- und Tauschbörsen-Ordnung
für internationale Jahrestreffen der ALT-OPEL IG

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1. Veranstalter

Die ALT-OPEL IG hat das Recht festgelegte Entgelte zu verlangen, Platzverweise auszusprechen und die nachstehenden Regelungen gegenüber den Teilnehmenden durchzusetzen.

2. Zeit, Öffnungszeiten und Platz der Teile- und Tauschbörse

Die Teile- und Tauschbörse findet einmal jährlich im Rahmen des internationalen ALT-OPEL IG Jahrestreffen statt. Traditionell findet sie am ersten Samstag nach Christi-Himmelfahrt (Feiertag Deutschland) statt. An den Tagen zuvor ist das Anbieten von Ersatzteilen oder anderen Artikeln nicht gestattet.

Die genauen Zeit- und Ortsangaben sowie die Öffnungszeiten variieren jährlich und werden durch den Organisator des Jahrestreffens festgelegt. Diese Details finden Sie auf der Homepage der ALT-OPEL IG und in den Informationen zum jeweiligen Jahrestreffen.

Der Veranstalter behält sich vor, die Platzgröße den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

3. Gegenstand der Teilebörse

Auf der Teile- und Tauschbörse dürfen nur KFZ-Ersatzteile, KFZ-Zubehör, Opel-Produkte, sonstige Produkte rund um Kraftfahrzeuge, historisches Kulturgut und zeitgenössische Accessoires bzw. Nostalgie-Artikel angeboten werden.

Nicht angeboten werden dürfen: gefälschte Waren und Plagiate, funktionsfähige Waffen und Munition, Medikamente und Heilmittel, Gefahrgut in nicht haushaltsüblichen Mengen, Raubkopien und illegale Software, lebende Tiere, NS-Embleme und pornografische Produkte.

4. Auf- und Abbau

Aufbau

Ab 7.00 Uhr darf das Gelände befahren, Waren, Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsgegenstände aufgebaut und ausgepackt werden.

Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Fahrzeugen ist bis eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung, also bis 8.30 Uhr möglich. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung.

Abbau

Der Standplatz muss spätestens eine Stunde nach Beendigung der Teile- und Tauschbörse geräumt und gesäubert sein. Abweichende Regelungen für Verkaufswagen und -anhänger sind genehmigungsbedürftig. Alle anfallenden Abfälle, Verpackungen und sonstige Gegenstände müssen vom Aussteller entsorgt bzw. mitgenommen werden.

Strom- und Wasseranschlüsse sind nicht vorgesehen und müssen eigenständig, in Absprache mit dem Organisator, organisiert werden.

Der Veranstalter übernimmt die Zuteilung der Stellplätze.

5. Standeinrichtung

Die Stände dürfen direkt vor bzw. neben dem Fahrzeug (je nach Veranstaltungsgelände, Platz und Größe) aufgestellt werden.

Verkaufseinrichtungen müssen standfest sein und dürfen nur in der Weise aufgestellt werden, dass sie das Veranstaltungsgelände nicht beschädigen und dass von Installationen keine Gefahr ausgeht. Gleiches gilt für angebotene Waren.

In den Feuerwehrbewegungszonen dürfen keinerlei Waren, Tische oder sonstige Verkaufseinrichtungen aufgestellt werden. Gänge, Durchfahrten und sonstige gekennzeichnete Flächen sind frei zu halten

6. Verhaltensregeln auf dem Veranstaltungsgelände

Alle Teilnehmende sind verpflichtet, die Vorgaben der Teile- und Tauschbörsen-Ordnung sowie alle geltenden Gesetzen und Auflagen einzuhalten.

Den Weisungen des Veranstalters und dessen Personal, sowie der Feuerwehr, Polizei und Ordnungsbehörde ist Folge zu leisten.

Unzulässig ist:

  • die Verwendung von Tontechnik ohne Genehmigung vom Veranstalter
  • Waren durch lautes Ausrufen anzubieten
  • aufdringlich zu betteln
  • Sammlungen und Verlosungen durchzuführen, sofern sie nicht mit dem Veranstalter abgesprochen worden sind und rechtliche Vorgaben beachtet wurden
  • und die Verkaufsfläche während der Öffnungszeiten der Teile- und Tauschbörse zu befahren. Ausnahmen sind mit dem Veranstalter abzusprechen.

Werbung für Vereine, Parteien oder andere Organisationen, sind ohne Abstimmung mit dem Veranstalter nicht gestattet.

Dem Jahrestreffen-Organisatoren sowie dessen Team ist bei Verlangen der Zutritt zu den Standplätzen und Verkaufseinrichtungen zu gewähren.

7. Anmeldung und Teilnahmegebühr

Teilnehmen dürfen nur volljährige Personen, die der Teile- und Tauschbörsen-Ordnung zugestimmt haben. Die Anmeldung erfolgt Online über die Homepage (siehe Informationen „anstehendes Jahrestreffen“). Privatpersonen erhalten eine Basisfläche von 3 m Breite. Gewerbetreibende erhalten eine Basisfläche von 6 m Breite. Erweiterungen sind gegen Aufpreis möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Standgröße und Preise den Gegebenheiten anzupassen.

Nach der Anmeldung erhalten die angemeldeten Personen eine automatische Bestätigung. Wir empfehlen die Überprüfung aller Angaben. Nach Bestätigung der Anmeldung muss die Anmeldegebühr überwiesen werden. Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmende per E-Mail eine Teilnahmeberechtigung mit einem QR-Code. Diese ist auszudrucken oder auf einem Endgerät bei der Einfahrt oder bei Bedarf vorzuzeigen.

Die Höhe der Teilnahmegebühr wird vom jeweiligen Jahrestreffen-Organisator festgelegt und auf der Homepage der ALT-OPEL IG bekannt gegeben.

Sofern noch Plätze zur Verfügung stehen, ist eine Anmeldung vor Ort möglich und in bar zahlbar. Der Teilnehmende erhält vor Ort einen Nachweis zur Teilnahmeberechtigung.

Die Teilnahmegebühr deckt die Infrastruktur- und Organisationskosten der Veranstaltung und wird daher auch bei Nichtteilnahme nicht zurückerstattet. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nur dann, wenn die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt wird.

8. Datenschutzbestimmungen

Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass alle übermittelten Daten zum Zwecke der Durchführung des ALT-OPEL Jahrestreffen durch den Verein und vom Veranstalter gespeichert werden dürfen.

Die ALT-OPEL IG nimmt den Schutz der persönlichen Daten der Teilnehmer sehr ernst. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung verwendet.

Während der Veranstaltung werden Bild-, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmende damit einverstanden, dass die ALT-OPEL IG dieses Aufnahmen geringfügig nachbearbeitet, veröffentlichen und an Dritte weitergeben darf. Die Teilnehmer bestätigen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Aufnahmen werden für folgende Zwecke genutzt:

  • Veröffentlichung in sozialen Medien wie Facebook und Instagram
  • Präsentation auf der Vereinshomepage
  • zur Archivierung
  • Verwendung in Publikationen der ALT-OPEL IG
  • zur Presseverwendung.

9. Haftung

Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. 

Für eingebrachte Gegenständer übernimmt die ALT-OPEL IG keine Haftung.

Der Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Veranstalter, wenn die Durchführung der Teile- und Tauschbörse durch unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt, beeinträchtig wird oder nicht stattfinden kann. 

Der Teilnehmende haftet für alle Schäden, die er selbst oder seine Beauftragten verursachen, es sei denn, er kann nachweisen, dass weder ihn noch seine Beauftragten ein Verschulden trifft. Im Schadensfall trägt der Teilnehmende die Kosten für die Schadenbeseitigung.

10. Platzverweis

Teilnehmende, die ohne gültige Teilnahmeberechtigung angetroffen werden, mehr Platz beanspruchen als vereinbart oder gegen die Anweisungen des Veranstaltungspersonals bzw. die Regelungen der Teile- und Tauschbörsen-Ordnung verstoßen, können vom Veranstalter gemäß seines Hausrechts vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel rechtlich unwirksam sein, tritt an ihrer Stelle eine Regelung, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Alle anderen Bestandteile bleiben hiervon unberührt und behalten damit weiterhin ihre Rechtsgültigkeit.

Gerichtsstand ist Mönchengladbach

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